Derzeit für das Landratsamt Rosenheim das Verfahren zur Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereichs der oben genannten Verordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Schechen durch. Das Landschaftsschutzgebiet liegt in den Gemeindegebieten Griesstätt, Prutting, Schechen, Stephanskirchen und Vogtareuth.
Neben der Änderung der Abgrenzung des Geltungsbereiches soll gleichzeitig der Verordnungstext redaktionell überarbeitet werden.
Der Entwurf der Verordnung sowie die Karten liegen in der Gemeindeverwaltung Prutting vom 05.2022 bis einschließlich 11.01.2023 zur öffentlichen Einsicht aus. Die Unterlagen können auch in den Gemeindeverwaltungen der Gemeinde Griesstätt, Schechen, Stephanskirchen, Vogtareuth sowie im Landratsamt eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowohl bei den Gemeinden als auch im Landratsamt Rosenheim vorgebracht werden.
Entnahmeflächen Verordnung LKR Rosenheim
Schutzgebietskarte zur Verordnung des LKR Rosenheim 1 zu 5000-komprimiert
Schutzgebietskarte zur Verordnung des LKR Rosenehim 1 zu 25000
Pressemitteilung – Landschaftsschutzgebiet zum Schutz des Inntals – Update Frist vom 24.11.2022