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Die Gemeinde Stephanskirchen beantragte für den neuen Brunnen Ödenwald die Erteilung einer Bewilligung zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen Ödenwald auf dem Grundstück Flur Nr. 1335/3, Gemarkung und Gemeinde Stephanskirchen. Außerdem beabsichtigt das Landratsamt die Verordnung über das Wasserschutzgebiet in den  Gemeinden Stephanskirchen und Prutting zum Schutz des Brunnen Ödenwaldes für die öffentliche Wasserversorgung zu erlassen.

Durch das voraussichtliche Wasserschutzgebiet ist das Gemeindegebiet Prutting mit zwei Grundstücken teilweise betroffen.

Der vollständige Antrag inklusive der Anlagen kann in der Gemeinde Stephanskirchen sowie in der Gemeinde Prutting vom 19.12.2023 bis 19.01.2024 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bekanntmachung Stephanskirchen

Gutachten WWA 08.11.2023 – Br. Ödenwald, Stephanskirchen

WSG-VO – Anlage 1

WSG-VO – Anlage 2

WSG-VO – Anlage 3

WSG-VO Entwurf

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