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Novelle der Bayerischen Bauordnung tritt am 01.02.2021 in Kraft – Gemeinde Prutting erlässt Abstandsflächensatzung

Am 01.02.2021 tritt die Novelle der Bayerischen Bauordnung (Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus) in Kraft.

Dabei wird u. a. auch das Abstandsflächenrecht in Bayern reformiert. Der Gemeinderat Prutting hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 eine Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) erlassen.

Für das gesamte Gemeindegebiet Prutting gelten ab 01.02.2021, von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO, abweichende Abstandsflächen.

https://www.prutting.de/rathaus-service/ortsrecht-satzungen-und-verordnungen/

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