Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Autowäsche auf dem privaten Grundstück nicht erlaubt ist.
Bei der Kfz-Wäsche sammeln sich im Abwasser Reinigungsmittel, Öle, Fette etc. Diese Stoffe stellen eine Gefahr für die Umwelt und den Menschen dar, wenn sie in ein Gewässer (Grundwasser oder Oberflächenwasser) gelangen. In der Regel sind auf dem privaten Grundstück nicht die notwendigen Einrichtungen (z. B. Leichtstoffabscheider) für eine Autowäsche vorhanden, so dass die genannten Stoffe in die Gewässer gelangen.
Die Autowäsche auf öffentlichen Straßen und Flächen ist ebenso nicht gestattet.
Wir bitten Sie für die Autowäsche eine Autowaschanlage oder hierfür zugelassene Waschplätze aufzusuchen. Vielen Dank!