Seite wählen

Die Gemeinde Prutting hat vom Gutachterausschuss Rosenheim die neuen Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet Prutting zum Stichtag 01.01.2022 erhalten. Diese Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss gemäß § 196 Baugesetzbuch.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken mit weitgehend übereinstimmenden Merkmalen zu Art und Maß der Nutzbarkeit und im Wesentlichen gleichen allgemeinen Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Lagemerkmalen.

Die Bodenrichtwerte liegen ab dem 30.08.2022 einen Monat lang öffentlich im Bauamt im Rathaus Prutting zur Einsichtnahme aus. Die Gemeinde Prutting darf jedoch lediglich mündlich Auskunft über die einzelnen Werte geben.

Ansonsten können die Bodenrichtwertauskünfte über das Online-Portal BorisBayern (www.boris-bayern.de) oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, E-Mail: gutachterausschuss@lra-rosenheim.de gegen Gebühr angefordert werden.

Skip to content