Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Prutting (Kostensatzung – KS) ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Prutting (Kostensatzung – KS) ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.