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​Bisher war es nötig, dass Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen, wenn Sie Ihren PIN des Personalausweises ändern oder zurücksetzen oder die Online-Funktion des Personalausweises aktivieren wollten.

Seit dem 28.03.2022 ist es möglich, die PIN, die man zur Nutzung der Online-Funktionen des Personalausweises braucht, selbst zurückzusetzen und die Online-Funktionen zu aktivieren.

Unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de kann ein PIN-Rücksetzungsbrief mit den benötigten Daten beantragt werden.

Bei Fragen, können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Gemeinde wenden.

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