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Vollzug der Wassergesetze;

Erörterung der Bedenken und Anregungen zum

  1. Antrag der Gemeinde Stephanskirchen auf Erteilung einer Bewilligung für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen Ödenwald auf dem Grundstück Fl.Nr. 1335/3, Gemarkung und Gemeinde Stephanskirchen und
  2. Erlass der Verordnung des Landratsamtes Rosenheim über das Wasserschutzgebiet in den Gemeindegebieten Stephanskirchen und Prutting, Landkreis Rosenheim, zum Schutz des Brunnens Ödenwald für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Stephanskirchen

 

B e k a n n t m a c h u n g

Im Verfahren zur Erteilung einer Bewilligung für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen Ödenwald auf dem Grundstück Fl.Nr. 1335/3, Gemarkung und Gemeinde Stephanskirchen, sowie zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes hierfür in den Gemeindegebieten von Stephanskirchen und Prutting wurden Bedenken und Anregungen vorgebracht. Das Landratsamt hat die Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden am Montag, den 24.11.2025 mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, erörtert.

Da am 24.11.2025 nicht alle Bedenken und Anregungen erörtert werden konnten, wird der Erörterungstermin fortgesetzt

am Montag, den 08.12.2025, um 9 Uhr

im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Rosenheim,

Gebäude 02, Zimmer Nr. 02.004 (Erdgeschoss).

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist den Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, sowie den Betroffenen freigestellt.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich; gegebenenfalls ist dem Landratsamt beim Erörterungstermin eine schriftliche Vollmacht zu übergeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann (Art. 73 Abs. 6 in Verbindung mit Art. 67 Abs. 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz).

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich. Es wird deshalb gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.

Prutting, den 26.11.2025

Johannes Thusbaß

Erster Bürgermeister