Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt, daher sind wesentliche Fristen verkürzt, die sich vor allem auf die Briefwähler auswirken.
Wahlberechtigte Personen erhalten Ende Januar/Anfang Februar die Wahlbenachrichtigung. Mit dieser können die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden. Allerdings erfolgt der Druck der Stimmzettel frühestens am 30. Januar 2025. Wir gehen davon aus, dass uns die Stimmzettel ab ca. 10. Februar 2025 zur Verfügung stehen. Der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen sind daher erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Die Briefwahl kann, sobald uns die Stimmzettel vorliegen, auch direkt im Wahlamt der Gemeinde durchgeführt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.