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Die Gemeinde ersucht alle Grundbesitzer, die in öffentliche Wege und Straßen oder Sichtwinkel hineinragenden Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, um so die Einhaltung der Sichtdreiecke und Lichtraumprofile zu gewährleisten, sowie Verkehrszeichen freizuhalten.

Außerdem bittet die Verwaltung darum, die Straßen und Wege von Verschmutzungen freizuhalten, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden.

Bekanntmachung Sichtdreieck und Lichtraumprofile

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