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Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat im Vollzug des Pflanzengesundheitsgesetzes über die Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers eine neue Allgemeinverfügung zum 28.02.2023 erlassen. In der Vergangenheit wurde in Stadt und Landkreis Rosenheim der Befall durch den Quarantäneschädling festgestellt. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat die Aufgabe diesen Befall vollständig zu erfassen und zu beseitigen, bevor sich der Schädling weiter vermehrt und ausbreiten kann.

In der neuen Allgemeinverfügung ist das Gemeindegebiet Prutting nicht mehr betroffen.

Allgemeinverfügung Bekämpfung Asiatischer Moschusbockkäfer

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