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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.

Die Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken mit weitgehend übereinstimmenden Merkmalen zu Art und Maß der Nutzbarkeit und im Wesentlichen gleichen allgemeinen Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Lagemerkmalen.

Die Bodenrichtwerte liegen ab dem 30.06.2021 einen Monat lang öffentlich im Rathaus Prutting zur Einsichtnahme aus.

Bodenrichtwertauskünfte können über das Online-Portal BorisBayern (www.boris-bayern.de) oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, E-Mail: gutachterausschuss@lra-rosenheim.de gegen Gebühr angefordert werden.

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