Rathaus & Service
Widmungen
Änderungswidmung der Forststraße
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets gemäß Bebauungsplan Nr. 47 „Prutting, Nördlich der Forststraße“ wurden zwei zusätzliche Stichstraßen geschaffen, die als Verlängerung der Ortsstraße Forststraße anzusehen sind. Aus diesem Grund ist eine Berichtigung der Widmung erforderlich. Die entsprechende Verfügung kann in der Zeit vom 25.08.2025 bis einschließlich 25.09.2025 während der üblichen Besuchszeiten im Rathaus der Gemeinde Prutting eingesehen werden.