Die Gemeinde ersucht alle Grundbesitzer, die in öffentliche Wege und Straßen oder Sichtwinkel hineinragenden Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sowie Verkehrszeichen freizuhalten und herunter gefallenes Fallobst zu beseitigen. Die Verwaltung bittet darum, die Straßen und Straßeneinläufe von Verschmutzungen freizuhalten, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden.
Desweiteren weisen wir darauf hin, dass im gemeindlichen Wertstoffhof nur kleine Mengen Fallobst
(bis zu 1/4 Kubikmeter) und bei den Grüngutabfällen ebenfalls begrenzte Mengen (bis zu 1 Kubikmeter) angenommen werden können. Größere Mengen bitten wir an der Landkreiskompostieranlage in Bruckmühl, Eiselfing, oder Aschau zu entsorgen.