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– SARS CoV-2 Pandemie

Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus der Gemeinde Prutting

Das Schutz- und Hygienekonzept wird für das Rathaus der Gemeinde Prutting in der Kirchstraße 5 in Prutting erlassen.

  1. Organisatorisches

Zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus werden im Rahmen des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzeptes folgende Auflagen vorgegeben: 

  1. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

Eine persönliche Vorsprache im Rathaus erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeuten (z.B. Fieber, Halsschmerzen, Husten) und Personen, die Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten, werden vom Besuch des Rathauses ausgeschlossen.

Im Rathaus besteht eine Maskenpflicht. Der Zutritt ins Rathaus wird nur durch Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes gewährt.

Der Mindestabstand zwischen Personen von 1,50 Metern ist einzuhalten.

Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Rathaus aufhalten, wird auf 2 Personen im Eingangsbereich beschränkt. Mehr Personen sind nur dann zulässig, wenn sie einer Haushaltsgemeinschaft angehören.

Sitzgelegenheiten sind so zu gestalten, dass bei ihrer Nutzung der Mindestabstand gewahrt bleibt.

Im Eingangsbereich ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. Alle Besucher haben sich vor und nach Erledigung des Behördengangs die Hände zu desinfizieren.

Bitte beachten sie die gängigen Hygieneempfehlungen wie gute Handhygiene und „Nies-Etikette“.

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich infizierten COVID-19-Falles unter Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) der Person und Zeitraum des Aufenthalts zu führen. Eine Übermittlung dieser Informationen wird ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats datenschutzkonform vernichtet.

Es wird für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung gesorgt. Eine Querlüftung mit Frischluft wird alle 30 Minuten für eine Dauer von 5 Minuten empfohlen.

Arbeitsplätze mit Kontakt zwischen Mitarbeiter und Besuchern sind mit Trennwänden aus Plexiglas ausgestattet. Hier entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Mitarbeiter.

Es hat mehrfach täglich eine Oberflächenreinigung (z.B. bei Beratungstischen) stattzufinden.

Gegenstände, die von Besuchern genutzt werden, werden regelmäßig und mehrfach täglich desinfiziert. 

  1. Kenntnisnahme

Diese Hygiene- und Sicherheitsregeln sind von allen Mitarbeitern und Besuchern des Rathauses zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitarbeiter und Besucher des Rathauses verpflichten sich zur Einhaltung und Umsetzung des Hygiene- und Sicherheitskonzepts. 

  1. Veröffentlichung

Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird am Eingang des Rathauses und auf der Internetseite der Gemeinde Prutting veröffentlicht.

  1. Hausrecht

Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

  1. Inkrafttreten

Dieses Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus der Gemeinde Prutting tritt mit Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zur Aufhebung durch die Gemeinde Prutting.

Prutting, den 29.10.2020

Gemeinde Prutting

Johannes Thusbaß

Erster Bürgermeister

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