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​Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Rosenheim bittet alle aus der Ukraine eingereisten Flüchtlinge, die im Landkreis wohnen, sich über die auf der Homepage des Landkreises Rosenheim zur Verfügung gestellte Selbstmeldung zu registrieren (https://www.landkreis-rosenheim.de/download/2921/deutsch/18409/formular-selbstmeldung-fluechtlinge-ukraine-deutsch_18_03_2022.pdf)

Dies ist wichtig, für die eventuell spätere Beantragung des Aufenthaltstitels, sowie für die Auszahlung von Geldern, falls der Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann. Außerdem kann nur mit Registrierung ein Krankenschein für Arztbesuche ausgestellt werden.

Bei Unklarheiten können Sie sich auf der Homepage des Landkreises Rosenheim (https://www.landkreis-rosenheim.de/) erkundigen. Hier finden Sie außerdem alle wichtigen und aktuellen Informationen zum weiteren Vorgehen (z. B. Sonderöffnungszeiten). Die Informationen sind mehrsprachig verfasst, sodass sich auch Geflüchtete selbst erkundigen können.

Registrierung von ukrainischen Flüchtlingen beim Landratsamt

 

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