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Rat und Hilfe für Menschen mit Behinderungen

 

Im März dieses Jahres fanden Kommunalwahlen statt. Viele der bisherigen Behindertenbeauftragten der Gemeinden wurden in Ihrem Amt bestätigt, in einigen Gemeinden wurden auch neue Behindertenbeauftragte bestellt. Allen wieder- und neugewählten Beauftragten gratulieren wir herzlich und wünschen ihnen Erfolg und viel Freude bei ihrer Tätigkeit.

 

Beauftragte für Menschen mit Behinderungen gibt es in nahezu jeder Gemeinde, sie sind ehrenamtlich tätig, informieren, beraten und unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren Anliegen.

 

1.Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen

Bei Fragen oder Problemen von Menschen mit Behinderungen können die Beauftragten oftmals die ersten Ansprechpartner und Interessenvertreter sein. Sie unterstützen, soweit es ihnen möglich ist, und sind bei der Suche nach geeigneten Beratungsstellen behilflich. Den Kontakt zu Ihrem gemeindlichen Behindertenbeauftragten können Sie über ihre Gemeindeverwaltung erfragen.

  1. Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis
    Auf Landkreisebene gibt es zwei Beauftragte. Sie unterstützen die Behindertenbeauftragten vor Ort in den Kommunen. Sie können sich auch direkt an die Landkreisbeauftragten wenden.
    Hier finden Sie die Kontaktdaten: 

Christiane Grotz  08062 6340
christiane.grotz@lra-rosenheim.de 

Irene Oberst         08061 4381                                                 irene.oberst@lra-rosenheim.de

  1. Rat und Hilfe vor Ort in Ihrer Gemeinde oder Stadt
    In den Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltungen gibt es Stellen, die zu Sozialleistungen informieren und beim Ausfüllen von Anträgen behilflich sind. In allen Kommunen gibt es Sozialämter, eine Bürgerberatung, oder soziale Einrichtungen, die beraten. Ein Anruf bei der Gemeinde hilft weiter.
  2. Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und Angehörige
    In vielen Fällen ist es notwendig, den Rat professioneller Beratungsstellen einzuholen. Es ist aber wegen der unterschiedlichen Arten von Behinderungen und den vielen Beratungs- und Unterstützungsangeboten nicht einfach, die richtige Beratungsstelle zu finden. Die Behindertenbeauftragten des Landkreises sind dabei gerne behilflich.
  3. Fachstelle Inklusion

In besonderen Ausnahmefällen können sich Ratsuchende an die Fachstelle Inklusion im Landratsamt direkt wenden, z.B. wenn Sie keine geeignete Beratungsstelle finden können. Auch wenn die Fachstelle nicht in jedem Fall helfen kann, ist sie bemüht, gerade auch Menschen in schwierigen Lebenslagen und Notsituationen Wege aufzuzeigen, zu informieren und soweit möglich zu helfen.

Kontakt: Landratsamt Rosenheim, Fachstelle Inklusion, Jakob Brummer, Tel.08031 / 392-2201

E-Mail: Jakob.Brummer@lra-rosenheim.de

 

Vergünstigungen bei Bus und Bahn mit einem Schwerbehindertenausweis

Um vergünstigt oder kostenlos Bus und Bahn nutzen zu können, benötigt man neben dem Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer aufgedruckten Wertmarke.
Das sogenannte „Beiblatt mit Wertmarke“ bekommt man beim Versorgungsamt oder bei der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde.

Die Wertmarke ist kostenlos, wenn der Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen

  • Bl (Blind)
  • H (Hilflos) aufweist
    oder der Inhaber des Schwerbehindertenausweises
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, eine Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe bezieht
  • oder eine Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigt (oder gleichgestellt) vorliegt

 

Stehen im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen

  • G (erhebliche Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Gl (gehörlos)

kostet die jährliche Wertmarke 80 Euro, für ein halbes Jahr kostet die Wertmarke 40 Euro (Stand 2020).
Die Jahres-Wertmarke kann zurückgeben werden, wenn die sie noch sechs Monate gültig ist. Man bekommt dann 40 Euro erstattet.

Schwerbehinderte mit den Merkzeichen H, Bl oder aG dürfen neben der Freifahrt (gültige Wertmarke erforderlich) auch eine Kfz-Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

Mit einer gültigen Wertmarke dürfen  allen Busse und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werde. Das heißt, mit Bussen und Bahnen im regionalen Verkehrsverbund und mit Regionalbahnen der Deutschen Bahn. Das sind zum Beispiel:

  • Busse
  • U-Bahnen
  • Stadtbahnen
  • S-Bahnen
  • Regionalbahnen (RB)
  • Regionalexpress (RE)
  • Interregio-Express (IRE)

Auch Schiffe im Linien-, und Fährverkehr können kostenlos genutzt werden.
Die Wertmarke gilt nur für Plätze in der 2. Klasse.

Beauftragte der Gemeinde Prutting: Herr Hans Loy 08036 7785
hansloy@t-online.de

Beauftragte des Landkreises:  Christiane Grotz  08062 6340
christiane.grotz@lra-rosenheim.de

Beauftragte des Landkreises:  Irene Oberst         08061 4381
irene.oberst@lra-rosenheim.de

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