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Zahlreiche Hundebesitzer nutzen die vielen im Gemeindebereich aufgestellten Hundetoiletten zur regelmäßigen Entsorgung der Hinterlassenschaften ihres vierbeinigen Freundes. Leider kommt es immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern über die Verunreinigung von öffentlichen Wegen, Straßen und von landwirtschaftlichen Flächen durch Hundekot. Ebenso benutzen manche Hundebesitzer zwar die Abfalltüten der Hundetoiletten, entsorgen die gefüllten Tüten aber nicht wie vorgesehen in den dafür bereit gestellten Abfallbehältern, sondern werfen diese ohne Rücksicht weg.
Grundsätzlich sind alle Hundehalter verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihre Tiere Straßen, Gehwege, Anlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht verunreinigen. Hundekot ist nicht nur ein Ärgernis für Spaziergänger, er stellt u. U. auch eine gefährliche Infektionsquelle für„Mensch und Tier“ dar.
 
Bitte:
  • Abfallbehälter nutzen!
  • Tüten ordnungsgemäß entsorgen!
  • Hund an die Leine nehmen – nicht jeder Hundebesitzer liebt fremde Hunde und Kinder haben oft Angst!
Außerdem:
  • den eigenen Hund bitte ordnungsgemäß anmelden!
    Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindebereich Prutting ist nach der gemeindlichen Satzung meldepflichtig. Auskünfte hierzu erteilt die Gemeinde Prutting, Frau Gabriele Loferer, unter Tel. 08036 / 3073-17, E-Mail: g.loferer@prutting.de
 
    Gez.
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Johannes Thusbaß, 1. Bürgermeister
 
 
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