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Die Gemeinde bittet alle Hausbesitzer, Ihre Hausnummernschilder zu kontrollieren:

  • Ist das Hausnummernschild richtig angebracht, von den öffentlichen Verkehrsflächen stets gut ersichtlich und lesbar?
  • Muss davor gewachsenes Grün, wie z. B. Büsche oder Sträucher zurückgeschnitten werden?
  • Entspricht das Schild der Hausnummernschildersatzung? (Diese können Sie auf der Internetseite unter dem Punkt „Rathaus & Service – Ortsrecht“ einsehen.)
  • Ist das Schild möglicherweise verwittert?

Hausnummernschilder haben eine vielseitig wichtige Funktion. Sie dienen nicht nur Postboten oder möglichem Besuch, auch für Rettungseinsätze ist eine gut ersichtliche und lesbare Hausnummerierung essenziell wichtig. Zuständig für die ordentliche Anbringung der „richtigen“ Hausnummernschilder ist immer der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, nicht der Mieter oder Pächter (vgl. § 1 Abs. 2 der Hausnummernschildersatzung).

Sollten Sie ein neues Hausnummernschild benötigen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde.

Bekanntmachung Hausnummernschilder

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