Informationen rund um die Wahl
Die Bundestagswahl 2021 steht in den Startlöchern. Am Sonntag, den 26.09.2021 sind wieder alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, die Vertreter (=Abgeordnete) in den deutschen Bundestag zu wählen.
Wer ist wahlberechtigt?
In der Gemeinde Prutting ist jede Person wahlberechtigt, die
- mindestens 18 Jahre alt ist (26.09.2003)
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und
- mindestens drei Monate vor der Wahl seinen Wohnsitz in der Gemeinde angemeldet hat.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird man in das sogenannte Wählerverzeichnis der Gemeinde Prutting eingetragen und erhält im August seinen Wahlbenachrichtigungsbrief. Auf diesem Schreiben ist vermerkt, in welchem Wahllokal/Stimmbezirk, sprich WO man am 26.09.2021 zum Wählen gehen darf.
In der Gemeinde Prutting befinden sich DREI Wahllokale/Stimmbezirke für die Urnenwahl.
in der Grundschule in Prutting:
- EG, Aula
- EG, Mehrzweckraum
- Keller Raum 01
Die Gemeindeverwaltung rät jedoch jedem Bürger, mittels Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen, um sowohl sich als auch die Wahlhelfer in den Wahllokalen zu schützen!
Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?
Antrag und Erhalt der Briefwahlunterlagen funktioniert am besten kontaktlos. Hierzu einfach seinen Wahlbenachrichtigungsbrief unterschreiben und per Post an die Gemeinde Prutting zurücksenden oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen.
Noch einfacher geht die Antragstellung allerdings auf elektronischem Weg.
Auf unserer Homepage unter https://www.prutting.de/rathaus-service/gemeindeverwaltung/buergerserviceportal/ finden sie einen Reiter „Wahlschein“, unter dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Diese Unterlagen können Sie vom 16.08.2021 bis 22.09.2021 beantragen.
Von einer persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus wird ebenfalls abgeraten! Nachdem der Stimmzettel zuhause ausgefüllt wurde, einfach die Wahlunterlagen per Post zurücksenden. Die Beförderung der rosa Wahlkuverts durch die deutsche Post ist kostenlos.