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Freihaltung der öffentlichen Verkehrswege und Verkehrszeichen sowie Sicherung der Sichtdreiecke und Lichtraumprofile

 Die Gemeinde ersucht alle Grundbesitzer, die in öffentliche Wege und Straßen oder Sichtwinkel hineinragenden Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, um so die Einhaltung der Sichtdreiecke und Lichtraumprofile zu gewährleisten, sowie Verkehrszeichen freizuhalten.

Zudem sollen Bäume, welche an öffentlichen Verkehrsgrund angrenzen auf Ihre Standsicherheit überprüft werden.

Außerdem bittet die Verwaltung darum, die Straßen und Wege von Verschmutzungen freizuhalten, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden.

Bekanntmachung Sichtdreieck und Lichtraumprofil

Lichtraumprofil – Erklärung

Sichtdreieck – Erklärung

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