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Das Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern hat am 10.06.2021 die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet und den Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtzustandes bestimmt. Die Ausführungsanordnung ist sofort vollziehbar (§§ 61 ff. Flurbereinigungsgesetz – FlurbG -, § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO -).

Die Ausführungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung ist in der Verwaltung der Gemeinde Prutting, Kirchstraße 5, 83134 Prutting, vom 12.07.2021 bis 26.07.2021 niedergelegt und kann dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Ausführungsanordnung und die Bestandskarte kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern unter dem Link „Ausführungsanordnung“ eingesehen werden (http://www.ale-oberbayern.bayern.de/075469/).

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