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Die Forstverwaltung drängt zur sachgemäßen Auf­arbeitung und Behandlung der Wind- und Schneebruchschäden im Ge­meindegebiet

Die Aufarbeitung und der sachgemäße Umgang mit den Schnee- und Wind­bruchschäden an Fichten in den Wäldern im Gemeindegebiet ist dringend not­wendig, um eine Borkenkäfermassenvermehrung von Buchdrucker und Kupfer­stecher zu verhindern. Hierzu gibt die zuständige Forstbehörde in Rosenheim folgende Hinweise:

    1. Jeder Waldbesitzer ist verpflichtet, gebrochenes oder geworfenes Fich­tenholz rechtzeitig waldschutzwirksam möglichst bis Ende April 2024 aufzuarbeiten, um eine ggf. dramatische Ausbreitung des Borkenkäfers in den Wäldern ab Frühsommer 2024 zu verhindern.
    2. Waldbesitzer sollen sich v.a. auf die Aufarbeitung der Fichte konzentrie­ren und ggf. die Aufarbeitung anderer Schäden z.B. Laubholz oder Kiefer bis auf Weiteres verschieben.
    3. Abgebrochene Fichten und Fichtengipfel sind Brutmaterial für den Bor­kenkäfer und sollten auf jeden Fall vordringlich aufgearbeitet werden. Das Holz muss nach der Aufarbeitung entweder aus dem Wald, vor Aus­flug der Borkenkäfer, abgefahren werden oder min. 500m vom nächst­gelegenen Fichtenwald zwischengelagert werden. Das Fichtenrestholz muss auch unbedingt waldschutzwirksam behandelt werden. Das wird i.d.R. durch Hacken des Waldrestholzes sichergestellt.
    4. Angeschobene oder gebogene Fichten haben i.d.R. noch Wurzelverbin­dung und können dem Borkenkäfer noch etwas länger standhalten als abgebrochene Fichten.
    5. Waldbesitzer können sich bei Fragen an das zuständige Forstrevier wenden, um sich über sinnvolle Aufarbeitungsalternativen und Förder­möglichkeiten zu informieren. Bei der Suche nach dem entsprechenden Förster hilft der „Försterfinder“ im Internet. Das AELF weist in diesem Zusammenhang auch auf geltende Vorschriften hin, die Waldbesitzer zur Käferabwehr verpflichten. Käferbefall ist der Forstbehörden anzuzei­gen und befallenes Holz ist umgehend aufzuarbeiten und unschädlich zu machen. Das kann die rechtzeitige Entrindung/ Streifung oder die Lage­rung mindestens 500m vom nächsten Nadelwald entfernt sein.
    6. Trotz der großen Schäden sollten Waldbesitzer unbedingt einen „kühlen Kopf“ bewahren und die Schneebruchschäden nie allein aufarbeiten. Bei gefährlichen Schneebrüchen oder Windwürfen sollte mit Maschinenun­terstützung gearbeitet werden bzw. sollten professionelle Forstunterneh­mer die Aufarbeitung der Schäden im Auftrag des Waldbesitzers über­nehmen.
    7. Etliche Waldbesitzer warten derzeit auf die aktuell stark ausgelasteten Forstunternehmer zur Aufarbeitung der geschädigten Fichtenhölzer. So­fern die Aufarbeitung einzelner Fichten Schadflächen nicht veranlasst wird, sollten diese dem zuständigen Förster gemeldet werden, damit noch rechtzeitig auf die Aufarbeitung hingewirkt werden kann.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Bildquelle: pixabay

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