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Abfallwirtschaft;

Wertstoffhof, Einstellung der Sammlung alter Fahrzeugbatterien zum 31.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass die Sammlung der Fahrzeugbatterien an den gemeindlichen Wertstoffhöfen ab 01.01.2021 eingestellt wird.

Die Wannen für die Lagerung der Fahrzeugbatterien an den Wertstoffhöfen werden vorerst noch nicht abgezogen, um auch nach dem 31.12.2020 für ggf. untergeschobene Batterien eine Lagerungsmöglichkeit zu bieten.

Aufgrund der Rücknahmepflicht des Handels können die Fahrzeugbatterien an den Verkaufsstellen kostenfrei abgegeben werden.

Wurde die Fahrzeug-Altbatterie bei einem stationären Händler vor Ort erworben, kann sie dort wieder zurückgegeben werden. Das erhobene Pfand von 7,50 Euro wird bei Vorlage des Quittungsbelegs zurückerstattet. Die Rückgabe bei einem anderen Verkäufer oder an einen Verwerterbetrieb ist ebenfalls möglich.

Beim Kauf der Fahrzeugbatterie über den Online-Handel ist deren Rückgabe an den jeweiligen Online-Händler unter Rückerstattung des Pfandes grundsätzlich möglich. Neben der direkten Rückgabe an den Online-Händler besteht hierbei auch die Möglichkeit, die Fahrzeugbatterie bei einem stationären Händler vor Ort abzugeben.

Zu beachten ist jedoch:

Erfolgt die Abgabe bei einem anderen Händler mit dem Wunsch der Pfandrückerstattung, muss die Rücknahme von diesem schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. Dieser Nachweis ist vom Kunden innerhalb von zwei Wochen beim ursprünglichen Verkäufer oder Online-Händler der Fahrzeugbatterie vorzulegen, um das Pfand zurückzuerhalten.

Wir bitten um Beachtung der vorstehenden Informationen sowie um Weiterleitung des beiliegenden Abdrucks an den gemeindlichen Wertstoffhof.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Landratsamt Rosenheim 

Kreislaufwirtschaft, Abfallberatung

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